Verwaltungsgerichtshof 89/18/0153

89/18/0153Corte amministrativa suprema11 mag 1990

Regest

Beweismittel Urkunden Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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