Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 89/18/0045
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.03.1991
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.
Der Erstbeschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.