Verwaltungsgerichtshof 89/17/0123

89/17/0123Corte amministrativa suprema14 giu 1991

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 freie Beweiswürdigung in dubio pro reo

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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