Verwaltungsgerichtshof 89/17/0002

89/17/0002Corte amministrativa suprema6 lug 1990

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.