Verwaltungsgerichtshof 89/15/0062

89/15/0062Corte amministrativa suprema27 ago 1990

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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