Verwaltungsgerichtshof 89/14/0218

89/14/0218Corte amministrativa suprema7 ago 1992

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.08.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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