Verwaltungsgerichtshof 89/14/0213

89/14/0213Corte amministrativa suprema18 mar 1992

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung Sachverhalt Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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