89/14/0124•Verwaltungsgerichtshof 89/14/0124
89/14/0124Corte amministrativa suprema17 ott 1989
Befruchtung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.