Verwaltungsgerichtshof 89/11/0283

89/11/0283Corte amministrativa suprema8 mag 1990

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/11/0283

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.