Verwaltungsgerichtshof 89/10/0212

89/10/0212Corte amministrativa suprema20 dic 1990

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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