Verwaltungsgerichtshof 89/09/0143

89/09/0143Corte amministrativa suprema31 mag 1990

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/09/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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