Verwaltungsgerichtshof 89/09/0096

89/09/0096Corte amministrativa suprema22 feb 1990

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/09/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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