Verwaltungsgerichtshof 89/09/0033

89/09/0033Corte amministrativa suprema25 apr 1991

Regest

Beweismittel Sachverständigengutachten Parteiengehör Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungen Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Vom Sachverständigen herangezogene Befunde und sonstige Beweismittel

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Verwaltungsgerichtshof 89/09/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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