Verwaltungsgerichtshof 89/08/0353

89/08/0353Corte amministrativa suprema17 dic 1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ständigen Hilfe und Wartung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0353

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als damit der Antrag der Beschwerdeführerin für die Zeit ab 1. Mai 1989 abgelehnt wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen (insoweit der Antrag der Beschwerdeführerin für die Zeit ab 1. September 1988 bis 30. April 1989 abgelehnt wird) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.