Verwaltungsgerichtshof 89/08/0324

89/08/0324Corte amministrativa suprema22 ott 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0324

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse wird abgewiesen.

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