Verwaltungsgerichtshof 89/08/0214

89/08/0214Corte amministrativa suprema17 dic 1991

Regest

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 wirtschaftliche Verhältnisse Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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