Verwaltungsgerichtshof 89/08/0103

89/08/0103Corte amministrativa suprema12 mag 1992

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Überstunden Kollektivvertrag Sachverständiger juristische Person Kammer Beirat Sondervereinbarung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- und der mitbeteiligten Partei in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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