Verwaltungsgerichtshof 89/07/0117

89/07/0117Corte amministrativa suprema4 mag 1992

Regest

Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverständiger Kollegialorgan Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Rechtsmittelverfahren

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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