Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 89/07/0076
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.06.1990
Spruch
1. ) Die Beschwerden der beschwerdeführenden Parteien SK-Gesellschaft m.b.H. Co KG. L-Gesellschaft m.b.H. Co KG und AS Kommanditgesellschaft werden als unbegründet abgewiesen.
Diese drei beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- zu ersetzen.
Die Beschwerdeführerin SK-Gesellschaft m.b.H. Co KG hat der zu Zl. 89/07/0076 mitbeteiligten Partei NPF-AG Aufwendungen in der Höhe von S 10.550,-- zu ersetzen.
Die Beschwerdeführerin L-Gesellschaft m.b.H. Co KG hat der zu Zl. 89/07/0085 mitbeteiligten Partei NPF-AG Aufwendungen in der Höhe von S 10.550,-- zu ersetzen.
Die Beschwerdeführerin AS Kommanditgesellschaft hat der zu Zl. 89/07/0086 mitbeteiligten Partei NPF-AG Aufwendungen in der Höhe von S 10.550,-- zu ersetzen.
2. ) Der angefochtene Bescheid wird auf Grund der Beschwerde der zu Zl. 89/07/0084 beschwerdeführenden Partei NPF-AG in seinem Spruchpunkt I wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dieser Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.