Verwaltungsgerichtshof 89/06/0178

89/06/0178Corte amministrativa suprema28 feb 1991

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 10.320,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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