Verwaltungsgerichtshof 89/06/0114

89/06/0114Corte amministrativa suprema13 dic 1990

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Ausspruch über die Strafe und die Verfahrenskosten wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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