Verwaltungsgerichtshof 89/06/0087

89/06/0087Corte amministrativa suprema17 mag 1991

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 11.360 je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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