Verwaltungsgerichtshof 89/05/0202

89/05/0202Corte amministrativa suprema6 mar 1990

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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