Verwaltungsgerichtshof 89/04/0184

89/04/0184Corte amministrativa suprema6 feb 1990

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel im Spruch Verantwortlichkeit (VStG §9) Beteiligungsformen (VStG §7)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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