Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 89/04/0089
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.02.1990
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern N, AC, BC, DF, EF und G-F Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Der Bund hat weiters der P-Großhandelsgesellschaft m.b.H. Aufwendungen in der Höhe von S 9.820,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.