Verwaltungsgerichtshof 89/03/0302

89/03/0302Corte amministrativa suprema23 gen 1991

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0302

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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