Verwaltungsgerichtshof 89/03/0220

89/03/0220Corte amministrativa suprema27 giu 1990

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0220

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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