Verwaltungsgerichtshof 89/03/0212

89/03/0212Corte amministrativa suprema7 mar 1990

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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