Verwaltungsgerichtshof 89/02/0126

89/02/0126Corte amministrativa suprema15 mag 1990

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/02/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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