Verwaltungsgerichtshof 89/01/0399

89/01/0399Corte amministrativa suprema16 gen 1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0399

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbehren wird abgewiesen.

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