Verwaltungsgerichtshof 89/01/0324

89/01/0324Corte amministrativa suprema17 ott 1990

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0324

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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