Verwaltungsgerichtshof 89/01/0238

89/01/0238Corte amministrativa suprema20 feb 1990

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Mängel im Spruch

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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