Verwaltungsgerichtshof 89/01/0158

89/01/0158Corte amministrativa suprema23 mag 1990

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0158

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.910,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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