Verwaltungsgerichtshof 88/18/0030

88/18/0030Corte amministrativa suprema7 set 1988

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Mängel im Spruch Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/18/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.866,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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