Verwaltungsgerichtshof 88/17/0200

88/17/0200Corte amministrativa suprema23 mag 1990

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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