Verwaltungsgerichtshof 88/17/0060

88/17/0060Corte amministrativa suprema9 mar 1990

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bundesland Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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