Verwaltungsgerichtshof 88/14/0058

88/14/0058Corte amministrativa suprema22 set 1992

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Betriebsvermögen Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/14/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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