Verwaltungsgerichtshof 88/13/0068

88/13/0068Corte amministrativa suprema1 lug 1992

Regest

Inhalt des Wiederaufnahmeantrages Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/13/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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