Verwaltungsgerichtshof 88/13/0009

88/13/0009Corte amministrativa suprema7 dic 1988

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/13/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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