88/10/0171•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0171
88/10/0171Corte amministrativa suprema21 mar 1989
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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