Verwaltungsgerichtshof 88/10/0002

88/10/0002Corte amministrativa suprema7 giu 1988

Regest

Mängel im Spruch Verantwortlichkeit (VStG §9) Beteiligungsformen (VStG §7)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/10/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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