88/09/0140•Verwaltungsgerichtshof 88/09/0140
88/09/0140Corte amministrativa suprema27 apr 1989
Parteiengehör Parteienvertreter Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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