Verwaltungsgerichtshof 88/09/0086

88/09/0086Corte amministrativa suprema26 set 1991

Regest

Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil Leidenszustand Maßgebende Veränderung Allgemein Leidenszustand Maßgebende Veränderung Anspruch auf Einschätzung nach KOVG §7 Verfahrensrecht Diverses

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/09/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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