Verwaltungsgerichtshof 88/08/0300

88/08/0300Corte amministrativa suprema3 lug 1990

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0300

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung des Ersatzes der Verfahrenskosten wird abgewiesen.

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