Verwaltungsgerichtshof 88/08/0239

88/08/0239Corte amministrativa suprema5 mar 1991

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Überstunden Entgelt Begriff Dienstverhinderung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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