88/07/0150•Verwaltungsgerichtshof 88/07/0150
88/07/0150Corte amministrativa suprema4 apr 1989
Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.