Verwaltungsgerichtshof 88/07/0034

88/07/0034Corte amministrativa suprema22 nov 1988

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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