Verwaltungsgerichtshof 88/07/0008

88/07/0008Corte amministrativa suprema6 dic 1988

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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