88/06/0110•Verwaltungsgerichtshof 88/06/0110
88/06/0110Corte amministrativa suprema7 dic 1989
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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