Verwaltungsgerichtshof 88/04/0350

88/04/0350Corte amministrativa suprema23 mag 1989

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0350

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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